0. Table of Contents

1. Lernziele

2. Einführung in das Thema

Immaterialgüterrechte sind gesetzlich gewährte Ausschliesslichkeitsrechte. Diese entfalten gegenüber jedermann Wirkung, nicht nur zwischen den betreffenden Vertragsparteien. Schutzobjekt ist das geisitge Eigentum, also nich körperliche Sachen, sondern immaterielle Güter. Der Begriff "Immaterialgüterrecht" bezeichnet spezifische, gesetzlich geschützte Informationen.

Folgende Themenbereiche werden nachfolgend behandelt:

3. Marken

Die Funktion von Marken ist die Auseinanderhaltung von Produkten und Dienstleistungen, welche aus verschiedenen Quellen stammen.

Der Eintrittin Märkte für güter, die von einer bekannten Marke erfasst sind und dadurch über einen substantiellen Marktanteil verfügen, ist für Geschäftstätige potentiell mit enormen Vorteil verbunden. Es könnten sich Möglichkeiten für Wiederholungsgeschäft und eines kontinuierlichen Wachstums der Marktanteile ergeben.

4. Schweizerisches Markenrecht

In der Schweiz ist das Markenrecht im Markenschutzgesetz (MSchG) geregelt.

4.1 Definition einer Marke

Das MSchG definiert Marken als Zeichen, welche geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Art. 1 Abs. 1, MSchG).