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1. Vertragsrecht - Allgemeiner Teil

1.1 Was wollen Sie mit einem Vertrag erreichen?

Mit einem Vertrag werden geschäftliche Beziehungen gegründet, geregelt und bewahrt.

Damit überhaupt einen Vertrag zwischen zwei Parteien rechtsgültig zustande kommt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, entsteht kein Vertrag und somit auch keine Obligation daraus:

1.2 Abschluss eines Vertrags

1.2.1 Konsens

Der Wille des Annehmenden muss inhaltlich mit dem Willen des Antragstellers übereinstimmen. Dies kommt am deutlichsten zum Audruck, wenn beide Parteien eine Vertragsurkunde unterschreiben. Liegt Dissens vor, entsteht keine Obligation aus dem Vertrag.

1.2.2 Verpflichtungswille

Bei der Beurteilung von Willensäusserungen wird auf den tatsächlichen Willen der Parteien abgestellt. ISt der Verpflichtungswille nicht vorhanden, entsteht keine Obligation aus dem Vertrag. Auch bei einem simulierten Vertrag fehlt der Verfplichtungswille, sowoie bei einem gültigen Wiederruf.

1.2.3 Äusserung des Vertragswillens

Nach Art. 1, OR, muss eine Willensäusserung ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Damit eine Obligation aus dem Vertrag entsteht, muss die Willensäusserung verbindlich und bei befristeter Verbindlichkeit rechtzeitig erfolgen.

Anträge sind grundsätzlich verbindlich. Ausnahmsweise ist ein Angebot unverbindlich. und zwar in folgenden Fällen: