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1. Einleitung
Steuern begleiten das Unternehmen von der Gründung bis zur Liquidation:
- Bei der Gründung fallen u.U. Kapitalsteuern an
- Während der Geschäftstätigkeiten muss die Gesellschaft in erster Linie Gewinn- und Kapitalsteuern sowie die Mehrwertssteuer abrechnen
- Wenn die Gesellschaft liquidiert wird, muss der Liquidationserlös versteuert werden
Die drei Hauptgruppen von Steuern im schweizerischen Steuersystem sind:
- Haputsteuern: Einkommen-, Vermögen, Gewinn- und Kapitalsteuern
- Verkehrssteuern: u.a. Stempelabgaben, Mehrwertsteuer, Zölle, Grundstückgewinnsteuer, etc.
- Besitz- und Aufwandsteuern: u.a. Motorfahrzeugsteuer, Autobahnvignette, etc.
1.1 Besteuerung von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen
1.2 Besteuerung von Personengesellschaften
2. Unternehmensrelevante Steuern
2.1 Gewinnsteuer
Die Basis für die Gewinnberechnung bildet die handelsrechtliche Bilanz nach Obligationenrecht. Die Steuerbehörde kann Anpassungen verlangen, wenn übermässige Ahscreibungen, Rückstellungen oder sonstige Manipulationen des gewinns vorgenommen wurden.
Art. 58 und Art. 59 des Bundesgestzes über die direkte Bundessteuer enthält die Definitionen dessen, was als steuerbarer Gewinn zu zählen ist, sowie dessen, was als geschäftsmässig begründeter Aufwand ist.