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1. Die Begründung für die Regulierung des Wettbewerbs

Die Idee hinter den Grundsätzen der Handels- und Vertragsfreiheit ist, dass es Unternehmen freisteht, Geschäfte nach eigenem Ermessen zu tätigen, und dass es ihnen freisteht, Verträge abzuschliessen, ohne dass die Regierung eingreift.

In einem freien Markt sollten die Preise für Waren und Dienstleistungen von Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Auch Entschiedungen über Investitionen, Produktion und Vertrieb sollten von individuellen Einschätzung der risiken und Chance der einzelnen Unternehmen geleitet werden.

Wettbewerbsrecht zielt auf das tatsächliche Herstellen von Wettbewerb ab, einerseits zum Schutz der Öffentlichkeit vor den negativen Auswirkungen von Wettbewerbsbeschränkungen, anderseits zum Schutz von Wettbewerbsteilnehmern vor Behinderung durch Kartelle oder mächtige Konkurrenten.

Um die Integrität und Funktionsfähigkeit der Märkte sicherzustellen, fokussiert Wettbewersbrecht vor allem auf die drei folgenden Aspekte:

Die Ziele des Wettbewerbsrecht sind:

2. Kartellverbote

Kartelle sind zwei oder mehr Unternehmen, die sich verpflichten, ihr Marktverhalten zum Nachteil anderer Marktteilnehmer zu koordinieren. Rechtlich gesehen versteht man unter einem Kartell:

  1. jede Art von Vereinbarung
  2. oder nur eine abgestimmte Verhaltensweise
  3. zwischen Unternehmen, die auf der gleichen Marktebene tätig sind, d.h. alle Hersteller derselben Waren oder Dienstleistungen sind
  4. die den Wettbewerb auf einem bestimmten Markt verhindern oder behindern

Unternehmen können neben dem Preis auf einer ganzen Reihe von Parametern konkurrieren, wie z.B. Qualität, Innovation, Markenbildung, Individualität, Service etc. Das Wettbewerbsrecht sieht Kartelle zu den folgenden drei Parametern jedoch als besonders schädlich an: